Rechtsprechung
BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 18.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auswahlentscheidung des Vorgesetzten bei der Beförderung und Versetzung eines Soldaten - Versetzung auch bei Mangel eines dienstlichen Bedürfnisses - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - Ermessen des Vorgesetzten bei der ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 18.96
Vielmehr entscheidet über die Verwendung eines Soldaten der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach pflichtgemäßem Ermessen (Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 18.96
Gerichtlich ist daher nur überprüfbar, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO entsprechend; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -). - BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 18.96
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann anzustellen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 = DokBer B 1993, 159 [f.]> m.w.N., vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 45.95 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 -).
- BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95
Versetzung eines Berufssoldaten - Verwendungsplanung eines Soldaten - Missbrauch …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 18.96
Gerichtlich ist daher nur überprüfbar, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO entsprechend; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -). - BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 45.95
Verwendungsansprüche eines Soldaten - Nachbesetzung eines Dienstpostens
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 18.96
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann anzustellen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 = DokBer B 1993, 159 [f.]> m.w.N., vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 45.95 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 -). - BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94
Ablehnung des Versetzungsgesuchs eines Berufssoldaten - Entscheidung einer …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 18.96
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann anzustellen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 = DokBer B 1993, 159 [f.]> m.w.N., vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 45.95 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 -).
- BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00
Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann vorzunehmen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 >, vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 - und vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 18.96 - ebenso Urteil vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 14.98 - < Buchholz 237.2 § 12 Nr. 3 = ZBR 2000, 40 = DVBl 2000, 485 >) Daran fehlt es hier, da sich der ausgewählte Soldat nach einem Leistungsvergleich mit anderen Bewerbern bereits auf einem A 13-Dienstposten im SanABw bewähren konnte und damit gegenüber dem Antragsteller objektiv einen Vorsprung aufzuweisen hat. - BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 107.00
Prozessrechtliche Ausgestaltung der Verbindung zweier wehrrechtlicher Verfahren - …
Ein solcher Vergleich ist gemäß § 3 SG nur vorzunehmen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 -. vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 18.96 - und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ebenso Urteil vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 14.98 -DVBl 2000, 485>).